Information über Studiengebühren, Versicherung und Unterkunft
Erhalten Sie auf dieser Seite wichtige Informationen, die Sie in Ihrem Entscheid, den Weg für ein TCM-Studium in Angriff zu nehmen, mitberücksichtigen.
Informieren Sie sich über die Gebühren, Finanzierung, Beiträge des Bundes, Steuervergünstigung, Finanzierungsangebote und Stipendien und weiteren Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Studiengebühren
Gebühren | CHF |
---|---|
Studium Bachelor, Master, Master+ pro Semester* | 10’000.00 |
Studiengebühren für Teilzeitstudierende richten sich nach dem Umfang: | |
– Bis 6 ECTS (entspricht 4 Semesterwochenstunden) | 3’000.00 |
– Bis 15 ECTS (entspricht 10 Semesterwochenstunden) | 6’250.00 |
– Mehr als 15 ECTS | 10’000.00 |
Studiengebühr PhD-Studiengang pro Semester* | 4’900.00 |
Immatrikulations- und Verwaltungsgebühr, ohne Lehrveranstaltungen pro Semester | 1’000.00 |
Immatrikulations- und Verwaltungsgebühr, ohne Lehrveranstaltungen und schriftliche Arbeiten pro Semester | 500.00 |
Gebühr für die Beurlaubung vom Studium pro Semester | 300.00 |
Anmeldungsgebühr (nicht erstattungsfähig) | 50.00 |
Gebühr für die Erstimmatrikulation | 350.00 |
Verwaltungsgebühr pro Semester | 214.00 |
Abschlussprüfungsgebühr | 360.00 |
Gebühr für Doktoratskolloquium | 1’200.00 |
Gebühr für Wiederholungsprüfung pro Fach | 150.00 |
Gebühr für Wiederholungspraktikum pro Tag | 120.00 |
Anmeldegebühr für zusätzliches klinisches Praktikum | 10.00 |
Gebühr für Überprüfung der Prüfungsentscheidungen pro Fach | 150.00 |
Gebühr für Rekurs der Prüfungsentscheidungen pro Fach | 1’500.00 |
Mahngebühr | 65.00 |
*Die Studiengebühren werden pro Semester erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abgabe der Belegungsliste (Anfang August im Herbstsemester und Anfang Februar im Frühjahrssemester). Für Angaben zu Abmeldungen und Umbuchungen, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen SWISS TCM UNI, Punkt V. Abmeldung und Umbuchung. Für Angaben zu Zahlungsverzug und Mahnung, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen SWISS TCM UNI, §3.5 Zahlungsverzug und Mahnung.
Finanzierung
Die SWISS TCM UNI möchte allen Menschen, welche an einem TCM-Studiengang interessiert sind und die Aufnahmebedingungen erfüllen, das Studium ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind nachstehend Möglichkeiten hinsichtlich Steuervergünstigung, Beiträgen des Bundes, Finanzierungsangeboten der SWISS TCM UNI sowie Unterstützung durch Bildungsförderungsanbieter aufgeführt.
Steuervergünstigung
Interessierte können sich beim Steueramt der Wohngemeinde oder einem Steuerberater informieren, in welchem Umfang Studiengebühren steuerlich geltend gemacht werden können.
Finanzierungsangebote der SWISS TCM UNI
SWISS TCM UNI-Fonds «Bachelor of Science in TCM»
Der SWISS TCM UNI-Fonds «Bachelor of Science in TCM» gewährt begünstigten Studierenden ein Darlehen von bis zu CHF 15’000.00 für den dreijährigen Bachelor-Studiengang (pro Semester maximal CHF 2’500.00). Der Darlehensbetrag muss erst nach Abschluss des Studiums gemäss Finanzierungsvertrag zurückgezahlt werden.
Der schriftliche Antrag muss bis spätestens drei Monate vor Beginn des Studiengangs bei der Hochschulleitung der SWISS TCM UNI mit folgenden Informationen eingereicht werden:
- Begründung für die Antragstellung
- Persönliches Referenzschreiben
- Abschlusszeugnis der letzten Ausbildung
- Hinweise auf weitere finanzielle Zuschüsse
- Angabe des Familieneinkommens im Zeitraum des Bachelor-Studiums.
Die Entscheidung der SWISS TCM UNI wird dem Antragstellenden bis spätestens acht Wochen vor Beginn des Studiengangs mitgeteilt. Der Vertrag beginnt, wenn der Vertrag beidseitig unterzeichnet und die erste Rate des Darlehens auf dem Konto der SWISS TCM UNI eingegangen ist. Das Darlehen ist bis spätestens drei Jahre nach Ende des Studiums rückzahlbar.
Stipendium-Fonds
Stipendium-Fonds für konsekutiven Studiengang «Master of Science in TCM»
Die SWISS TCM UNI fördert Studierende, die ausschliesslich im SWISS TCM UNI-Studiengang «Bachelor of Science in TCM» erfolgreich abgeschlossen und in der Praxis aussergewöhnliche Leistungen gezeigt haben. Pro Kandidat und Jahr beläuft sich das Stipendium auf maximal CHF 1’000.00, d.h. maximal CHF 3’000.00 für den gesamten Master-Studiengang. Das Gesuch ist bei der Administration der SWISS TCM UNI zur Prüfung einzureichen. Die Vergabe von Stipendien ist limitiert.
Teilzahlungen
Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsgebühr durch Ratenzahlungen zu begleichen. Ratenzahlungen sind ab einem Mindestbetrag von CHF 3’000.00 möglich (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen SWISS TCM UNI, §3.3 Ratenzahlungen).
Skonto
Bei Ausbildungen, die länger als drei Semester dauern, wird bei Vorauszahlung des Gesamtbetrages zehn Tage vor Beginn ein Skonto von 2% gewährt (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen SWISS TCM UNI, §3.1 Zahlungsbedingungen).
Wenn zwei oder mehr Studierende aus derselben Familie oder auch Ehepaare ein volles Studienprogramm absolvieren, reduziert sich die Studiengebühr für jeden Studierenden um ein Drittel.
Unterstützung durch Bildungsförderungsanbieter
Die Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung EDUCA SWISS unterstützt interessierte Menschen, ihr berufsbezogenes Bildungsvorhaben in die Tat umzusetzen. Sie bietet kostenlose Begleitung bei der Planung und Budgetierung und hilft durch Vermittlung zinsgünstiger Bildungsdarlehen. www.educaswiss.ch
Versicherungen
Nachfolgend sind drei wichtige Versicherungsbereiche für Studierende zusammengefasst:
Haftpflichtversicherung
Die SWISS TCM UNI empfiehlt all ihren Studierenden, eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
AHV, IV, EO
Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO bezahlen. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell CHF 496.00. Nach Vollendung des 25. Altersjahres bezahlen Studierende die Beiträge aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens. Auskünfte erteilen die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen: Ausgleichskasse Aargau, https://www.sva-ag.ch.
Krankheit und Unfall
Schweizer Studierende sind mit dem obligatorischen Versicherungsschutz ihrer Krankenkasse bei Krankheit und Unfall in der Schweiz ausreichend versichert. Die SWISS TCM UNI empfiehlt, den Versicherungsschutz im Ausland, zum Beispiel während eines Fremdsprachenaufenthalts oder bei Studienreisen, zu überprüfen.
Ausländischen Studierenden wird empfohlen, vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall abzuklären und zu regeln.
Unterkunft
Studierende sind während ihres Aufenthalts in Bad Zurzach herzlich willkommen im Partnerhotel der SWISS TCM UNI, dem 4-Sterne Hotel zur Post. Die freundlichen Mitarbeiter informieren Sie gerne über besondere Konditionen:
Hotel zur Post
Hauptstrasse 61, 5330 Bad Zurzach, +41 56 269 66 00, info@hotelzurpost.ch
www.hotelzurpost.ch
Studentenapartment Haus «Fasan»
Hauptstrasse 63, 5330 Bad Zurzach, +41 56 269 66 00, info@hotelzurpost.ch
www.hotelzurpost.ch